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Regelwerksupdate zum 04.05.2017
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Wikinger
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Regelwerksupdate zum 04.05.2017

Beitragvon Wikinger » 4. Mai 2017 12:50


Liebe Community,

das mit der Einführung des neuen Konzepts zu Marschall und Veto sowie der Abschaffung des Rates einige Anpassungen des Regelwerks verbunden sind, haben wir uns entschlossen, ein "Sondern-QU" Herauszugeben (auch wenn mitten im Mai nicht wirklich ein Quartal um ist ;) ). Für Rückfragen steht euch auch zu diesem QU, wie gewohnt, das öffentliche A4 Forum zur Verfügung.
Die Änderungen gelten ab sofort, auch wenn sie erst in den nächsten Tagen im Regelwerk implementiert werden.

Viel Spass bei Lesen,

Eure A4


BEKANNTMACHUNG: DAS NEUE REGELWERK UND DAS COMMUNITYVETO


Kapitel 3.3 - Organisation des WCORD

Kapitel 3.3.1 Grundsätze zur Wahl hat geschrieben:Es gibt einen Kommandorang, der in unserem Rollenspiel alleine durch eine jährlich stattfindende Wahl verliehen wird: Der Rang des Marshalls der konföderieten Space-Navy-Streitkräfte. Hier wird ein Spieler gewählt, dessen Charakter im Spiel für ein Jahr an der Spitze der gesamten Streitkräfte auftritt und ihre Bahnen lenkt. Der Spieler hinter dem Marshallcharakter hat darüber hinaus den höchsten Organisationsposten in diesem Rollenspiel inne. Näheres zu den Rechten und Pflichten des Oberkommandanten findet ihr in den Informationen zur Abteilung A1 - Oberkommando und in den folgenden Kapiteln.
Neben dem Charakter des Marshalls wird zeitgleich der sechsköpfige Konföderationsrat gewählt. Der Rat besteht aus genau sechs Spielern, die jeweils mit ihrem Erstcharakter oder einzigem Charakter Zugang zum Ratsforum und der Aktivität dort erhalten. Die sechs Ratsmitglieder führen zusammen mit dem Marshall die Politik des gesamten Rollenspiels. Näheres zu den Rechten und Pflichten des Konföderationsrats findet ihr in den Informationen zur Abteilung A8 - Konföderationsrat.

Die Wahl wird initiiert, ausgeschrieben, verwaltet und bis zum Schluss durchgeführt von der Personalabteilung A2. Sie entscheidet jeden Zweifelsfall, der mit der Wahl zusammenhängt. Der A2 steht hierfür als Hilfe ein Kreis von zwei bis drei Wahlhelfern zur Verfügung, welcher vorher von ihr selbst bestimmt und aufgestellt wird. Dies dient der Entlastung und natürlich dem Vier-Augen-Prinzip.


Kapitel 3.3.2 Ablauf der Wahl hat geschrieben:Die Wahlen beginnen stets mit einer Bekanntmachung im öffentlichen Bekanntmachungsforum. Die A2 ruft in dieser zur Wahl auf und setzt eine einwöchige Frist in Gang, innerhalb der per E-Mail Wahlvorschläge für die Wahl zum Marshall und die Wahl des Rates eingereicht werden können.

Es gibt Voraussetzungen, um für einen der beiden Wahlgänge aufgestellt werden zu können:
Der nominierte Charakter oder Erstcharakter, den der Spieler führt, muss "aktiv" sein. Hierfür ist der eingetragene Status entscheidend.
Als Marshall darf kandidieren, wer insgesamt 18 Monate mindestens einen Charakter mit dem Status "aktiv" geführt hat (mindestens 6 Monate davon unmittelbar vor der Wahl).
Für den Rat darf kandidieren, wer insgesamt 6 Monate mindestens einen Charakter mit dem Status "aktiv" geführt hat (mindestens 3 Monate davon unmittelbar vor der Wahl).

Sofern eine Nominierung die Kriterien nicht erfüllt, wird die A2 diese ablehnen.

Wer nun erfolgreich nominiert wurde, entscheidet sich so bald wie möglich, ob er die Aufstellung zur Wahl annimmt oder ablehnt. Sobald sich alle nominierten Spieler geäußert haben, teilt die A2 wieder über das Nachrichten-Forum mit, wer für die Dauer dieser Wahl als Wahlhelfer fungieren wird. Die Wahlhelfer, die nicht ausschließlich aus bisherigen Ratsmitgliedern bestehen dürfen,sind streng gebrieft, sämtliche Informationen bezüglich der Wahl auch über die Wahlen hinaus unter Verschluss zu halten. Während die A2 die Wahl leitet, werden die Wahlhelfer ausschließlich das Auszählen der Stimmen übernehmen. Diese Auszählung erfolgt geheim und unabhängig voneinander, die Ergebnisse werden separat an die A2 mitgeteilt. Sollte - was hoffentlich nicht passieren wird - jemand der Meinung sein, dass die Wahlhelfer ihr Briefing nicht erfüllen, Daten weitergeben oder auf eine andere Art und Weise gegen eine ordentlich abzuhaltende Wahl verstoßen, gibt es die Möglichkeit eines klassischen Misstrauensvotums. Zwei Mitglieder müssen den Antrag, einen oder mehrere Wahlhelfer auszuschließen, mit guter Begründung und noch besseren Beweisen an den RatMarshall richten. Dieser prüft das, entscheidet darüber und verkündet im Nachrichtenforum, falls dem Antrag zugestimmt wird.

Die eigentliche Wahl beginnt, wenn die A2 zur Abgabe der Stimmen aufruft.

Jeder Spieler, der ein Wahlrecht hat, darf innerhalb der gesetzten Zeit (normalerweise zwei Wochen) seine Stimmen für die beiden Wahlgänge abgeben. Ein Wahlrecht hat jeder Spieler, der mindestens einen Charakter im Rang eines 2nd Lieutenants oder höher bzw. einen Bordcharakter führt. Dieser Charakter darf mindestens 3 Monate unmittelbar vor der Wahl keinen anderen Status als Aktiv, Beurlaubt oder Reserve besessen haben.

Bei der Wahl darf nun jeder wahlberechtigte Spieler genau eine Stimme auf die nominierten Kandidaten für den Posten des Marshalls und insgesamt bis zu drei Stimmen auf jeweils einen der nominierten Kandidaten für den Rat abgeben. Zur Übersicht über die Wahlbeteiligung und die Herkunft der abgegebenen Stimme muss in der Wahl-E-Mail das Callsign des relevanten Charakters des wahlberechtigten Spielers angegeben werden.

Marshall wird, wer die meisten Stimmen im Wahlgang erhalten hat. Bei einem Gleichstand zweier Kandidaten wird derjenige Marshall, der einen höheren Rang vorweisen kann. Bei gleichen Rängen wird derjenige Marshall, der den entsprechenden Rang länger inne hat.

In den Rat werden die sechs Nominierten aufgenommen, die die insgesamt höchste Stimmenzahl im Wahlgang erhalten haben. Bei Gleichstand zweier oder mehrerer Kandidaten entscheidet wieder der Rang und bei gleichem Rang die frühere Beförderung in diesen Rang.


Kapitel 3.3.3 Der Marshall hat geschrieben:Der Marshall ist die höchste Instanz im Rollenspiel. Er besitzt Weisungsbefugnis für alle Abteilungen, Trägerschiffe und Charaktere im Rollenspiel.
Die Aufgaben sind im Detail:
- Repräsentation des Rollenspiels nach innen und außen
- Vergabe von Posten der Stufe 1 (Kmd, SL, ALA)
- Koordination von abteilungsübergreifenden Projekten
- Deligieren von Verbesserungsvorschlägen durch die Community (Siehe Kapite 3.3.4)
- Schnelles Bearbeiten von Beschwerden der Mitglieder
Zusätzlich hat er das Recht selber Verbesserungsvorschläge einzubringen und den jeweiligen Abteilungen zur Bearbeitung vorzulegen oder selber zu verabschieden.

Der Marschall kann zur Entscheidungshilfe eines Themas ein Gremium einberufen (Kapitel 3.3.6).



Kapitel 3.3.4 Verbesserungsvorschläge hat geschrieben:Ist ein Spieler der Meinung, dass eine Regel geändert werden muss oder er hat einen Vorschlag für eine neue Regel, so kann er einen Verbesserungsvorschlag entweder direkt an die zuständige Abteilung oder an den Marshall senden.
Für einen solchen Verbesserungsvorschlag benötigt er hierbei noch mindestens 2 namentlich genannte Unterstützer.

Wurde ein solcher Verbesserungsvorschlag eingereicht, so beraten der Marshall und /der die Abteilung darüber und entscheiden über ein weiteres Vorgehen. Entsprechend muss nicht jeder Vorschlag verwirklicht werden, es wird aber darüber beraten werden und das Informationen über den Fortschritt oder das Ergebnis werden an die Antragssteller zurück gesandt.


Kapitel 3.3.5 Das Vetorecht hat geschrieben:Nach der Veröffentlichung einer Entscheidung zu einem Verbesserungsvorschlag oder der Veröffentlichung einer neuen Regel bzw. Regeländerung hat die Community ein allumfassendes Vetorecht. Gegen jede Entscheidung des Marshalls, jeden Beschluss einer Abteilung und jede Postenbesetzungkann die Community ein Veto einlegen (Kapitel 3.3.5). Das Veto kann auch genutzt werden um den Marshall abzusetzen.

Um von diesem Vetorecht Gebrauch zu machen, muss innerhalb von einer Woche nach der Veröffentlichung, die Vetopartei eine Liste mit 10 namentlich genannten, aktiven Spielern, die gegen dem Beschluss sind, bei der A2 zur Prüfung einreichen. Dieser Liste muss noch eine kurze aber aussagekräftige Begründung (1-2 Sätze reichen) beigelegt werden, die die Motivation zum Veto deutlich macht.

Ist die Prüfung der A2 abgeschlossen, so erstellt diese eine Mitgliederbefragung mit der angegebenen Begründung für 10 Tage im Forum.
Das Veto ist erfolgreich, wenn mindestens 10 Miglieder an der Abstimmung teilgenommen haben und von den abgegebenen Stimmen die Beschlussgegner am meisten Stimmen für sich gewonnen haben (Enthaltungen nicht mitgezählt).

Ein erfolgreiches Mitgliederveto ist für alle bindend.



Kapitel 3.3.6 Die Gremien hat geschrieben:Ist der Marshall sich bei einer Entscheidung die er zu treffen hat nicht sicher, so hat er das Recht ein Gremium einzusetzen, das ihn beraten soll. Die Zusammensetzung des Gremiums liegt alleine in der Hand des Marshalls und die erarbeiteten Vorschläge des Gremiums sind nicht bindend.

Mitglieder des Gremiums werden mit AP belohnt, die Höhe der Belohnung wird durch den Marshall bestimmt und sollte im Bereich von 1-2AP liegen.


Kapitel 3.3.7 Die Abteilungen hat geschrieben:Die Aufgaben und Pflichten der Abteilungen sind in den jeweiligen Informationen zu den Abteilungen beschrieben, alle Beschlüsse die in diesen Aufgabenbereich fallen, dürfen von den Abteilungen vollkommen eigenständig getroffen und beschlossen werden, wobei von einer stillschweigenden Zustimmung des Marshalls ausgegangen wird, unterliegen aber natürlich auch dem Vetorecht (Kapitel 3.3.5).
In abteilungsübergreifende Themen müssen alle beteiligten Abteilungen eingebunden werden und alle Abteilungen müssen das Beschlossene vollständig tragen. Vor der Veröffentlichung muss zusätzlich der Marshall diesen Beschluss bestätigen. Aber auch in diesem Fall kann ein Mitgliederveto eingereicht werden. (Kapitel 3.3.5)





Abteilungstexte

Abteilung A1: Das Oberkommando hat geschrieben:Das Oberkommando - vertreten durch den gewählten Oberkommandanten, den Marshall der TCN-Space-Navy - ist vorsitzend im Rat der Konföderation. Es entscheidet über die Besetzung und Vergabe von Posten der Klasse 1 (mit Ausnahme von gewählten Posten). Darunter fallen hauptsächlich Abteilungsleiter- und Kommandantenposten. Die Postenernennung erfolgt entweder nach einer Ausschreibung durch die A2 - Personal oder durch direkte Ernennung in Absprache mit der A2 - Personal.

Das Oberkommando führt, lenkt und vertritt das Rollenspiel nach innen und außen. Eine Entscheidung des Oberkommandos kann ausschließlich vom Rat der Konföderation Veto der Community angefochten werden. Entscheidungen, die mehrere Abteilungen betreffen, müssen abschließend vom Marshall bestätigt werden, bevor sie veröffentlicht werden dürfen. Der Marshall hat stets das letzte Wort, wobei bei abteilungsinternen Themen von einer stillschweigenden Zustimmung des Marshalls ausgegangen wird, wenn er sich nicht direkt einmischt.
Muss der Marshall eine schwerwiegende Entscheidung treffen, kann er sich ein Gremium frei zusammenstellen, dessen Empfehlung aber nicht bindend ist.


Das Oberkommando verleiht Orden und Auszeichnungen in Absprache mit der A2 - Personal. In der Regel gibt der Oberkommandant seine Zustimmung, wenn eine Beförderung zum Major oder höher ausgesprochen werden soll.

Neben der A2 moderiert auch das Oberkommando das Forum "Nachrichten & Bekanntmachungen - Ausschreibungen"



Abteilung A2: Die Personalabteilung hat geschrieben:Die Personalabteilung der TCN ist verantwortlich für die Personalakten und allem was mit diesen in Zusammenhang steht. Sie verwaltet die Lebensläufe und ist für Versetzungen innerhalb der TCN zuständig. Hierzu gehören sowohl Versetzungen zwischen Abteilungen, als auch der Transfer zwischen Trägerschiffen.

Die Personalabteilung vergibt auf Empfehlung der kommandierenden Offiziere oder aus eigener Initiative Beförderungen und unterstützt bei Bedarf den Rat der Exilanten und das Oberkommando bei der Verleihung von Auszeichnungen.
Weiterhin führt sie auf Wunsch der A8 - Rat der Konföderation zur Besetzung von Posten entsprechende Ausschreibungen durch. Unter der Federführung der Personalabteilung werden ebenfalls die jährlichen Rats- und Marschallwahlen durchgeführt.
Die Anwerbung neuer Mitglieder liegt nicht in der Verantwortung der Personalabteilung. Für diese Aufgabe sind sämtliche Mitglieder der TCN nach eigenem Ermessen zuständig. Die Personalabteilung hat jedoch die Aufgabe, neue Mitglieder, Wiedereinsteiger oder Interessenten mit den nötigen Informationen zu versorgen oder diese gegebenenfalls an die A6 - Akademie weiterzuleiten.

Entscheidungen der Abteilung A2 können prinzipiell über ein Veto der Community angefochten werden.


Abteilung A3: Storyline & Budget hat geschrieben:Entscheidungen der Abteilung A3 können prinzipiell über ein Veto der Community angefochten werden.


Abteilung A4: Die Entwicklung hat geschrieben:Die Abteilung 4 - Entwicklung - ist für die Wartung und Weiterentwicklung des Regelwerks zuständig. Zum offiziellen Regelwerk gehören alle Bereiche, die unter dem Terminal-Menüpunkt Regelwerke zu erreichen sind. Die A4 hat das Recht, missionsrelevante Änderungen am Regelwerk, ohne weitere Absprache vorzunehmen. Hierzu zählen z.B. Änderungen an Schiffs- und Waffenwerten, Fertigkeiten, Vor- oder Nachteile oder Missionsabläufe. Eher strukturelle Regeländerungen, wie z.B. Beförderungsvoraussetzungen, Charakterentwicklung oder das Wahlverfahren werden zwar durch die A4 erarbeitet und vorbereitet, bedürfen aber der Zustimmung durch die A8 - Rat der Konföderation.

Die Entwicklungsabteilung kann einen Vorfall einer Mission für ungültig erklären, wenn er aufgrund einer Regelwidrigkeit entstanden ist. Sollten der kommandierende Offizier und der Geschwaderführer sich gegen eine solche Einmischung der A4 aussprechen, wird diese Angelegenheit vor die A8 - Rat der Konföderation getragen und von dieser entschieden. kann er eine Liste mit 10 namentlich genannten aktiven Spielern an die A2 schicken um ein Veto zu initiieren.

Die A4 moderiert das öffentliche A4-Forum und das Forum "Nachrichten & Bekanntmachungen - Regelwerksänderungen".

Entscheidungen der Abteilung A4 können prinzipiell über ein Veto der Community angefochten werden.


Abteilung A5: Geheimdienst hat geschrieben:Die Abteilung A5 hält die Ordnung im Wing Commander Rollenspiel aufrecht und dient ausschließlich seinem Schutz. Sie wehrt Angriffe und Bedrohungen von Innen und von Außen ab.

Der Geheimdienst ist dauerhaft besetzt von Jumpstar - dessen Spieler Leiter der administrativen Ebene ist - und von dem jeweils gegenwärtig gewählten Marshall. Je nach Vorfall und je nach Aufgabe werden bestimmte andere Spieler oder ganze Gremien (der Rat der Konföderation, die Entwicklungsabteilung, usw.) ebenfalls in eine Angelegenheit mit einbezogen.

Die A5 kann besondere Staffeln und Missionen ausschreiben, die der absoluten Geheimhaltung unterliegen.

Entscheidungen der Abteilung A5 können prinzipiell über ein Veto der Community angefochten werden.


Abteilung A6: Akademie hat geschrieben:Entscheidungen der Abteilung A6 können prinzipiell über ein Veto der Community angefochten werden.


Abteilung A7: Presse und Öffentlichkeit hat geschrieben:Entscheidungen der Abteilung A7 können prinzipiell über ein Veto der Community angefochten werden.


Abteilung A8: Rat hat geschrieben:Wird vollständig gestrichen.




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